Allge­meine Verkaufs­be­din­gun­gen

Geltungs­be­reich

Diese Geschäfts­be­din­gun­gen gelten für alle Käufe bei Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik, die von Privat­kun­den getätigt werden.

Privat­kun­den in diesem Sinne sind Perso­nen mit Wohnsitz und Liefer­adresse in der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land, soweit die von ihnen bestell­ten Waren weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selbst­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zugerech­net werden können. 

Preise und Versand­kos­ten

Die ausge­zeich­ne­ten Preise sind Endpreise inkl. Umsatz­steuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbind­li­chen Bestel­lung ausge­wie­sen ist. Hinzu kommen Versand­kos­ten, die von der Versand­art und der Größe und dem Gewicht der von Ihnen bestell­ten Ware(n) abhän­gig sind. Über die Einzel­hei­ten können Sie sich unter “Versand­kos­ten” infor­mie­ren. Die regel­mä­ßi­gen Kosten der Rücksen­dung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Wider­rufs­rechts entste­hen, tragen wir. Bei Ausübung Ihres Wider­rufs­rechts erstat­ten wir Ihnen auch die Versand­kos­ten zurück.

 

Zahlung

Die Bezah­lung erfolgt bei Liefe­rung mittels

            - Vorkasse

            - Rechnung

            - Bezah­lung bei Abholung

            - PayPal

 

Zahlungs­ver­zug

Kommen Sie in Zahlungs­ver­zug, so ist Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik berech­tigt, Verzugs­zin­sen in Höhe von 5 Prozent­punk­ten über dem von der Deutschen Bundes­bank für den Zeitpunkt der Bestel­lung bekannt gegebe­nen Basis­zins­satz p.a. zu fordern. Falls Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik ein höherer Verzugs­scha­den nachweis­bar entstan­den ist, ist Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik berech­tigt, diesen geltend zu machen.

 

Zurück­be­hal­tungs­recht

Zur Ausübung eines Zurück­be­hal­tungs­rechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegen­an­spruch auf demsel­ben Vertrags­ver­hält­nis beruht.

 

Liefe­rung

(1) Die Liefe­rung erfolgt an die vom Kunden angege­bene Liefer­an­schrift, inner­halb von

            - Europa
(2) Macht höhere Gewalt (Natur­ka­ta­stro­phen, Krieg, Bürger­krieg, Terror­an­schlag) die Liefe­rung oder eine sonstige Leistung dauer­haft unmög­lich, ist eine Leistungs­pflicht von Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik ausge­schlos­sen. Bereits gezahlte Beträge werden von Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik unver­züg­lich erstat­tet.

(3) Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik kann außer­dem die Leistung verwei­gern, soweit diese einen Aufwand erfor­dert, der unter Beach­tung des Inhalts des Kaufver­tra­ges und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missver­hält­nis zu dem Inter­esse des Kunden an der Erfül­lung des Kaufver­tra­ges steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik unver­züg­lich erstat­tet.

(4) Sperr­gut (Pakete mit einem größe­ren Volumen als 1 qm) werden in der Regel per Spedi­tion gelie­fert. Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik weist ausdrück­lich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getra­gen wird. 

 

Günstige Versand­art bei Rücksen­dung

(1) Bitte verwen­den Sie bei der Rücksen­dung der Ware und des Zubehörs nach Möglich­keit die Origi­nal­ver­pa­ckung, auch wenn diese durch eine Öffnung zur Funkti­ons­prü­fung beschä­digt sein sollte.

(2) Bitte verwen­den Sie zur Rücksen­dung den der Waren­lie­fe­rung beigefüg­ten, vollstän­dig frankier­ten und adres­sier­ten Rücksen­de­auf­kle­ber. Es handelt sich dabei um die einfachste und kosten­güns­tigste Versand­mög­lich­keit. Sie trifft keine Verpflich­tung zur Verwen­dung dieses Rücksen­de­ver­fah­rens. Wenn Sie aller­dings eine unnötig teure Versand­art wählen, können Sie unter Umstän­den verpflich­tet sein, die gegen­über einer günsti­gen Versand­art erhöh­ten Kosten an uns zu zahlen.

 

Eigen­tums­vor­be­halt

Bis zur vollstän­di­gen Beglei­chung aller gegen den Liefe­ran­ten bestehen­der Ansprü­che aus dem Kaufver­trag bleibt die gelie­ferte Ware im Eigen­tum von Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik. Solange dieser Eigen­tums­vor­be­halt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiter­ver­äu­ßern noch über die Ware verfü­gen; insbe­son­dere darf der Kunde Dritten vertrag­lich keine Nutzung an der Ware einräu­men.

 

Mängel­rechte

(1) Ein bereits bei der Liefe­rung mangel­haf­tes Produkt (Gewähr­leis­tungs­fall) wird Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik nach Wahl des Kunden auf Kosten von Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik durch ein mangel­freies erset­zen oder fachge­recht reparie­ren lassen (Nacher­fül­lung). Der Kunde wird darauf hinge­wie­sen, dass kein Gewähr­leis­tungs­fall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahr­über­gang die verein­barte Beschaf­fen­heit hatte. Ein Gewähr­leis­tungs­fall liegt insbe­son­dere in folgen­den Fällen nicht vor:

  1. a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsach­ge­mä­ßen Gebrauch entstan­den sind,
  2. b) bei Schäden, die dadurch entstan­den sind, dass die Produkte beim Kunden schäd­li­chen äußeren Einflüs­sen ausge­setzt worden sind (insbe­son­dere extre­men Tempe­ra­tu­ren, Feuch­tig­keit, außer­ge­wöhn­li­cher physi­ka­li­scher oder elektri­scher Beanspru­chung, Spannungs­schwan­kun­gen, Blitz­schlag, stati­scher Elektri­zi­tät, Feuer).

(2) Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsach­ge­mäße Repara­tur durch einen nicht vom Herstel­ler autori­sier­ten Service­part­ner entstan­den ist.

(3) Erfor­dert die vom Kunden gewünschte Art der Nacher­fül­lung (Ersatz­lie­fe­rung oder Repara­tur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produkt­prei­ses unter Beach­tung des Vertrags­in­hal­tes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missver­hält­nis zu dem Leistungs­in­ter­esse des Kunden steht – wobei insbe­son­dere der Wert des Kaufge­gen­stan­des im mangel­freien Zustand, die Bedeu­tung des Mangels und die Frage zu berück­sich­ti­gen sind, ob auf die andere Art der Nacher­fül­lung ohne erheb­li­che Nachteile für den Kunden zurück­ge­grif­fen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacher­fül­lung. Das Recht von Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik, auch diese andere Art der Nacher­fül­lung unter der vorge­nann­ten Voraus­set­zung zu verwei­gern, bleibt unberührt. 

(4) Sowohl für den Fall der Repara­tur als auch für den Fall der Ersatz­lie­fe­rung ist der Kunde verpflich­tet, das Produkt auf Kosten von Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik unter Angabe der Auftrags­num­mer an die von ihr angege­bene Rücksen­de­adresse einzu­sen­den. Vor der Einsen­dung hat der Kunde von ihm einge­fügte Gegen­stände aus dem Produkt zu entfer­nen. Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik ist nicht verpflich­tet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegen­stände zu unter­su­chen. Für den Verlust solcher Gegen­stände haftet Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produk­tes für Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik ohne Weite­res erkenn­bar, dass ein solcher Gegen­stand in das Produkt einge­fügt worden ist (in diesem Fall infor­miert Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik den Kunden und hält den Gegen­stand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entste­hen­den Kosten). Der Kunde hat zudem, bevor er ein Produkt zur Repara­tur oder zum Austausch einsen­det, gegebe­nen­falls separate Siche­rungs­ko­pien der auf dem Produkt befind­li­chen System­soft­ware, der Anwen­dun­gen und aller Daten auf einem separa­ten Daten­trä­ger zu erstel­len und alle Passwör­ter zu deakti­vie­ren. Eine Haftung für Daten­ver­lust wird nicht übernom­men. Ebenso obliegt es dem Kunden, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatz­pro­dukt zurück­ge­sandt worden ist, die Software und Daten zu instal­lie­ren und die Passwör­ter zu reakti­vie­ren. 

(5) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austausch­pro­dukt zu bekom­men, richtet sich die Rückge­währ des mangel­haf­ten Produk­tes nach folgen­der Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Liefe­rung und Rücksen­dung in mangel­freiem Zustand benut­zen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezoge­nen Nutzun­gen zu erstat­ten. Für einen nicht durch den Mangel einge­tre­te­nen Unter­gang oder die weitere Verschlech­te­rung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel einge­tre­tene Unmög­lich­keit der Heraus­gabe der Ware im Zeitraum zwischen Liefe­rung der Ware und Rücksen­dung der Ware hat der Kunde Werter­satz zu leisten. Der Kunde hat keinen Werter­satz für die durch den bestim­mungs­ge­mä­ßen Gebrauch der Ware entstan­dene Verschlech­te­rung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Werter­satz entfällt für die Rücksen­dung eines mangel­haf­ten Produk­tes im Gewähr­leis­tungs­fall ferner,

  1. a) wenn sich der zum Rücktritt berech­ti­gende Mangel erst während der Verar­bei­tung oder Umgestal­tung gezeigt hat,
  2. b) wenn Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik die Verschlech­te­rung oder den Unter­gang zu vertre­ten hat oder der Schaden auch bei Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik einge­tre­ten wäre,
  3. c) wenn die Verschlech­te­rung oder der Unter­gang beim Kunden einge­tre­ten ist, obwohl dieser dieje­nige Sorgfalt beach­tet hat, die er in eigenen Angele­gen­hei­ten anzuwen­den pflegt.

(6) Die Schadens­er­satz­pflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertre­ten­den Verlet­zung der Rücksen­dungs­pflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen.

(7) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurück­tre­ten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Repara­tur oder Ersatz­lie­fe­rung inner­halb einer angemes­se­nen Frist nicht zu einem vertrags­ge­rech­ten Zustand des Produk­tes geführt hat. 

(8) Darüber hinaus können auch Ansprü­che gegen den Herstel­ler im Rahmen einer von diesem einge­räum­ten Garan­tie bestehen, die sich nach den entspre­chen­den Garan­tie­be­din­gun­gen richten. 

(9) Die gesetz­li­che Gewähr­leis­tung von Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik endet zwei Jahre ab Liefe­rung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.

 

Haftung

(1) Bei leich­ter Fahrläs­sig­keit haftet Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik nur bei der Verlet­zung vertrags­we­sent­li­cher Pflich­ten und beschränkt auf den vorher­seh­ba­ren Schaden. Diese Beschrän­kung gilt nicht bei der Verlet­zung von Leben, Körper und Gesund­heit. Für sonstige leicht fahrläs­sig durch einen Mangel des Kaufge­gen­stan­des verur­sachte Schäden haftet Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik nicht.

(2) Unabhän­gig von einem Verschul­den von Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik bleibt eine Haftung von Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik bei arglis­ti­gem Verschwei­gen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garan­tie unberührt. Die Herstel­ler­ga­ran­tie ist eine Garan­tie des Herstel­lers und stellt keine Übernahme einer Garan­tie durch Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik dar.

(3) Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintre­tende Unmög­lich­keit der Liefe­rung verant­wort­lich, es sei denn, dass der Schaden auch bei recht­zei­ti­ger Liefe­rung einge­tre­ten wäre.

(4) Ausge­schlos­sen ist die persön­li­che Haftung der gesetz­li­chen Vertre­ter, Erfül­lungs­ge­hil­fen und Betriebs­an­ge­hö­ri­gen von Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik für von ihnen durch leichte Fahrläs­sig­keit verur­sachte Schäden.

 

Anwend­ba­res Recht

Der zwischen Ihnen und Döring Geräte- und Fahrzeug­tech­nik abgeschlos­sene Vertrag unter­liegt ausschließ­lich dem Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land unter ausdrück­li­chem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingen­den Bestim­mun­gen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhn­li­chen Aufent­halt haben.

 

Gerichts­stand

Sofern Sie entge­gen Ihren Angaben bei der Bestel­lung keinen Wohnsitz in der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land haben oder nach Vertrags­ab­schluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verle­gen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klage­er­he­bung nicht bekannt ist, ist Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus und im Zusam­men­hang mit dem Vertrags­ver­hält­nis Oschatz.

 

Streit­bei­le­gung

Allge­meine Infor­ma­ti­ons­pflich­ten zur alter­na­ti­ven Streit­bei­le­gung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbrau­cher­streit­bei­le­gungs­ge­setz):

Die europäi­sche Kommis­sion stellt eine Platt­form zur Online-Streit­be­le­gung (OS) zur Verfü­gung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Zur Teilnahme an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle sind wir nicht verpflich­tet und auch nicht bereit.

Schluss­be­stim­mun­gen

(1) Sollten einzelne Bestim­mun­gen dieses Vertra­ges ganz oder teilweise unwirk­sam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksam­keit des Vertra­ges im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertrags­part­ner hierdurch nicht unange­mes­sen benach­tei­ligt wird.

(2) Änderun­gen oder Ergän­zun­gen dieses Vertra­ges bedür­fen der Schrift­form.